Unser Angebot erstreckt sich auch auf beglaubigte Übersetzungen, die von beeidigten Übersetzern ausgeführt werden. Dazu gehören: amtliche Dokumente, Dokumente zur Gesellschaftsgründung, gerichtliche Schriftstücke, Kfz-Dokumente, Urkunden, Diplome und andere. Die beglaubigten Übersetzungen zeichnen sich dadurch aus, dass jede Seite der übersetzten Urkunde mit dem Stempelabdruck und der Unterschrift des beeidigten Übersetzers versehen werden muss. Diese Übersetzungen werden in jedem Amt anerkannt. Bei beglaubigten Übersetzungen beträgt eine standardmäßige Normseite 1125 Anschläge mit Leerzeichen, und jede angefangene Seite wird als eine ganze Seite abgerechnet.
Um weitere Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte unter: pisemne@language-link.pl.
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